Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2018
Die monatliche Sitzung des Gemeinderates fand am 05.03.2018, ab 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung erschienen 13 von 18 Gemeinderäten. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.
Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Beschlussfassung im TOP 5 zum Verkauf des Landmannsheimes aufgrund der vielen entschuldigten Gemeinderäte und dem noch bestehenden Gesprächsbedarf zur Thematik vertagt wird. Es wurde somit nur eine Beratung durchgeführt.
TOP 4. Wahl des Friedensrichters der Gemeinde Oderwitz
Beschluss-Nr.: 10/18
Der Gemeinderat wählt gem. § 6 Abs. 1 SächsSchiedsStG vom 27. Mai 1999 (Sächs-GVBl. S. 247), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2017 (SächsGVBl. S. 598) geändert worden ist,
Frau Monika Köhler zur Friedensrichterin der Gemeinde Oderwitz.
Die Amtszeit beginnt mit dem Tage der Vereidigung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Zittau und endet, sofern keine anderen zulässigen Gründe eintreten, nach Ablauf von fünf Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 13 + 1 GR, Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR
TOP 5. Beratung zum Verkauf der ehemaligen Gaststätte „Landmannsheim“, Hauptstraße 82
Die ehemalige Gaststätte „Landmannsheim“, Hauptstraße 82, welche sich im Eigentum der Gemeinde Oderwitz befindet, steht trotz vieler Bemühungen und Ausschreibungen seit vielen Jahren leer.
Frau Manja Schulze, Inhaberin der Ergotherapie und Logopädie in Eibau und Oderwitz trat mit der Absicht an die Gemeinde heran, das Objekt „Landmannsheim“ zu kaufen.
Die Bürgermeisterin gab folgende Informationen:
• | die Gemeinde macht es sich nicht einfach eine Entscheidung zur Thematik zu treffen, |
• | es fanden bereits mehrere Beratungen zum Thema statt, allerdings auf Wunsch der Kaufinteressentin bisher nichtöffentlich, |
• | seit 2015 sind von Seiten der Gemeinde 233.375,84 € ins „Landmannsheim“ investiert worden, davon 134.019,24 € Fördermittel und 99.356,60 € Eigenmittel (diese mussten zum größten Teil für die Sanierung des geschädigten Dachstuhles und des Daches eingesetzt werden) |
• | geplant sind weitere Investitionen zur Nutzbarmachung des Saales über die VwV Investkraft in Höhe von 334.000 € (davon 250.400 € Fördermittel, 83.600 € Eigenmittel), |
• | je nach Konzept kommen noch weitere Investitionskosten auf die Kommune zu. |
Was spricht für den Erhalt:
• | sehr schöner Veranstaltungssaal für gemeindliche Veranstaltungen, |
• | zentrale Lage, |
• | Tradition des Gebäudes, |
• | Suche und Ausbau einer Alternative zur Durchführung gemeindlicher Veranstaltungen, |
• | bereits eingesetzte Eigenmittel |
• | Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel. |
Was spricht für den Verkauf:
• | Kaufinteressent mit überzeugendem Konzept vorhanden, |
• | Gemeinde hat kein Nutzungskonzept, welches die Gemeinde nicht erheblich finanziell belasten würde, |
• | Organisation von Veranstaltungen verursacht erhebliche Kosten, die zum Teil immer die Gemeinde zu tragen hat, |
• | bei einer Vermietung des Saales kann nicht der Betrag verlangt werden, der die Unkosten decken würde, |
• | hohe jährliche Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Grundsteuer, Versicherung, Wartung, Schornsteinfeger, regelmäßige Kontrollen am Objekt, Reinigung im Objekt und im Außenbereich, |
• | Aussicht auf Verpachtung der Gaststätte sehr gering bis gar nicht gegeben, |
• | Gemeinde selbst braucht Saal nur für 3 Veranstaltungen – Schuleintritt, Schulentlassung, Seniorenweihnachtsfeier, |
• | Kommune muss bei den freiwilligen Aufgaben Prioritäten setzen, denn alle kann sie sich nicht leisten, |
• | Gemeinde braucht die zusätzliche Räumlichkeiten nicht. |
Der Saal wird für gemeindliche Veranstaltungen in jedem Fall fehlen. Hier muss deshalb
a) über eine Übergangslösung (eventuell in der Turnhalle Oberoderwitz)
b) und später über eine dauerhafte Lösung
nachgedacht werden.
Die Bürgermeisterin erläuterte ebenfalls noch einmal, dass es für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sehr schwierig war, den Haushalt ausgeglichen zu bekommen. Dies konnte nur realisiert werden, indem drastische Einsparmaßnahmen umgesetzt wurden. Zusätzlich zu Buche schlägt das Probleme der Bildung von Abschreibungen. Bei einer Sanierung des Objektes sind immerhin schon ca. 10.000 €/Jahr an Abschreibungen zu erwirtschaften.
Herr Junge legte dem Gemeinderat dar, was in das Objekt investiert werden müsste, um es vollständig nutzbar zu machen. Dies gestaltet sich wie folgt:
• | Schätzung der Gesamtkosten aus dem Jahr 2014 vom Planungsbüro Risch, zzgl. Preissteigerung und unvorhersehbare Kosten = 1.164.000 € |
• | wenn über die VwV Investkraft 334.000 € investiert werden, müssten trotzdem noch weitere 597.000 € für Sanierungsmaßnahmen eingeplant werden, |
• | zudem kommen hohe brandschutztechnische Auflagen auf die Gemeinde zu. |
Anschließend äußerten die Gemeinderäte ihre Meinungen, die sehr unterschiedlich ausfielen.
Außerdem gab die Bürgermeisterin den Bürgern die Möglichkeit sich zu äußern.
Im Ergebnis der Beratung wurde festgelegt, dass am Donnerstag, dem 15.03.2018, um 17.00 Uhr eine Besichtigung des Objektes mit anschließender Beratung im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattfindet. Dazu eingeladen werden die Gemeinderäte, Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie die Vereinsvorsitzenden.
TOP 7. Informationen/Verschiedenes
Im nächsten Jahr begeht die Gemeinde Oderwitz ihr 20jähriges Jubiläum. Deshalb wurde im Verwaltungsausschuss die Frage diskutiert, ob zu diesem Jubiläum etwas geplant werden soll. Die Idee wieder einen Festumzug durch ganz Oderwitz zu organisieren, wurde dabei favorisiert. Dafür soll eine Arbeitsgruppe gegründet werden. Die Sitzung endete um 21.15 Uhr.