02.05.2018

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2018


Die monatliche Sitzung des Gemeinderates fand am 09.04.2018, ab 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung erschienen 17 von 18 Gemeinderäten. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.

Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Kleinspenden für das I. Quartal 2018
Beschluss-Nr.: 11/18
Der Gemeinderat bestätigt per Sammelbeschluss für den Zeitraum 01.01.2018-31.03.2018:
• die Annahme von Kleinspenden in Höhe von 196,80 €,
• die Annahme von Sachspenden in Höhe von 50,00 € sowie
• die Annahme von Schenkungen in Form von Büchern und Medien für die Bücherei Oderwitz im Gesamtwert von 264,83 €

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 5. Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden für den Schulhort „Max Langer“ und das Volksbad
Beschluss-Nr.: 12/18

Der Gemeinderat bestätigt die Annahme der Spenden für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.03.2018
• in Höhe von 200,00 € als Geldspende für das Volksbad,
• in Höhe von 106,00 € als Sachspende für den Schulhort „Max Langer“

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 6. Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung einer Wertgrenze für Korrekturen der Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschlüsse
Beschluss-Nr.: 13/18

Der Gemeinderat beschließt, als Wertgrenze für wesentliche Fehler in der Eröffnungsbilanz und den Jahresabschlüssen nach § 62 Abs. 1 SächsKomHVO im Einzelfall einen Betrag in Höhe von 0,1 % der Bilanzsumme festzulegen.
Unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze darf eine Festlegung bzgl. der Korrektur durch die Gemeindeverwaltung getroffen werden.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 7. Beratung und Beschlussfassung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Jahresrechnung 2013
Beschluss-Nr.: 14/18

Der Gemeinderat bestätigt die üpl. /apl. Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 entsprechend der Anlage.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 8. Beratung und Beschlussfassung zu einem apl. Aufwand/Auszahlung und zur Auftragserteilung zur Änderung B-Plan „Eurostern“
Beschluss-Nr.: 15/18

Der Gemeinderat beschließt, die apl. Aufwendungen /Auszahlungen im Produktkonto 521001.429109/729109 (Bauordnung – allgemeine Vermessungsleistungen) und die Vergabe des Auftrages zur Erstellung der Planungsänderung im Misch- und Gewerbegebiet „Eurostern“ an das Planungsbüro Neuland, Frau Neumann, in Höhe von 13.885,61 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 9. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau- und Lieferleistungen für die Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes Kirchstraße
Beschluss-Nr.: 16/18

Der Gemeinderat erteilt nachträglich seine Zustimmung zur Vergabe von Bau- und Lieferleistungen für den öffentlichen Spielplatz an der Kirchstraße an die Firma Eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co.KG zu einem Bruttopreis von 25.146,25 €.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 10. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung des Flurstückes-Nr. 2526/28, Gemarkung Oberoderwitz
Beschluss-Nr.: 17/18

Die Gemeinde Oderwitz beschließt, das Flurstück 2526/28, Gemarkung Oberoderwitz, gelegen An der Schäferei, mit einer Größe von 349 m² der Familie Tobisch zu übertragen. Sie trägt alle bisher entstandenen und noch anfallenden Kosten.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 + 1 GR, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

TOP 11. Informationen/Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt gibt die folgenden Informationen:

B 96
Nach Auskunft des Landesamtes für Straße und Verkehr werden vom 16.07. – 19.10.2018 vom Kretscham bis Brückner & Nitschke Pflasterrinnenarbeiten durchgeführt. Des Weiteren erfolgt vom LaSuV nach den Sommerferien vom Stern bis zur Scheibestraße für ca. 6 Wochen eine Vollsperrung aufgrund Straßendeckenerneuerung.

Sachstand Landmannsheim
Gemäß der Forderung aus der Versammlung im Landmannsheim sollte geprüft werden, was machbar ist. Deshalb wurde am 27.03.2018 eine Beratung der Arbeitsgruppe einberufen, zu der sich fachlicher Rat von der Bauaufsicht sowie dem IB Risch eingeholt wurde.
Dabei wurde von Seiten der Bauaufsicht mitgeteilt, dass für das Objekt derzeit keine Baugenehmigung existiert, weswegen es auch keinen Bestandsschutz gibt.
Derzeit ist vielmehr ein Zustand, keine Nutzung des Objektes geregelt.
Für eine weitere Nutzung sowie jegliche bauliche Veränderung ist in jedem Falle ein Bauantrag zu stellen. Die Genehmigung für ein Veranstaltungshaus erfordert ein durch einen Prüfungsingenieur bestätigtes Brandschutzkonzept sowie eine Schallimmissionsprognose. Dafür sind viele bauliche Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. Alarm- und Lüftungssysteme, brandschutzgerechte Elektro- und Heizungsinstal-lation, Rauchabzugsanlagen, Erweiterung Rettungswegbreiten, Parkplätze.
Die bauliche Ertüchtigung zur Versammlungsstätte ist möglich. Ob das Vorhaben an dieser Stelle hinsichtlich des Immissionsschutzes genehmigungsfähig ist, kann die Bauaufsichtsbehörde derzeit nicht beurteilen. Des Weiteren informierte die Bürgermeisterin, dass eine zweite Kaufinteressentin an die Gemeinde herangetreten ist.
Die Standpunkte der Gemeinderäte sind auch weiterhin verschieden. In einem jedoch waren sie sich in der Sitzung einig, nämlich dass sie in der nächsten Sitzung eine Grundsatzentscheidung für oder gegen den Verkauf treffen wollen.

Nichtöffentlicher Teil

TOP 1. Beratung und Beschlussfassung zu Personalangelegenheiten
Mit Beschluss-Nr. 18/18 wurde über Personalangelegenheiten entschieden.

Die Sitzung endete um 22.30 Uhr. 


Letztes Update: 12.07.2012