02.08.2017

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.07.2017


Die monatliche Sitzung des Gemeinderates fand am 10.07.2017, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung erschienen 11 von 18 Gemeinderäte. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.

Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:

Annahme von Spenden
Aufgrund von Befangenheit waren beim ersten Tagesordnungspunkt, der Bestätigung von Kleinspenden, zwei Gemeinderäte und die Bürgermeisterin von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Damit war der Gemeinderat nicht beschlussfähig und der Punkt konnte nicht behandelt werden. Dies wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.
Die Spenden, die im Einzelfall 100 € übersteigen, konnten hingegen bestätigt werden. Dies geschah mit Beschluss-Nr. 31/17 einstimmig. Hierbei war nur ein Gemeinderat wegen Befangenheit auszuschließen.

Oberlausitzer Umgebindehausstraße
Die Städte Ebersbach-Neugersdorf, Herrnhut und Seifhennersdorf sowie die Gemeinden Großschönau, Kottmar, Oderwitz und Mittelherwigsdorf haben sich auf freiwilliger Basis zusammengefunden, um im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe Deutsche Fachwerkstraße die 7. Regionalstrecke „Oberlausitzer Umgebindehausstraße“ ins Leben zu rufen und zu verfestigen.
Zur Unterstützung dieses Vorhabens ist Ziel, über die Richtlinie „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Infra) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ eine Förderung für notwendige Ausgaben, die u.a. für Beschilderung und Informationsmaterial anfällt, zu beantragen. Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf übernahm seit Januar 2016 federführend die Aufgaben der Arbeitsgruppe. Durch die Bündelung der Aufgaben in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf erfolgt eine Personal- und Sachkosteneinsparung, da die Stadt Ebersbach-Neugersdorf alle Mitgliedsgemeinden der „Oberlausitzer Umgebindehausstraße“ vertritt. Die entstehenden Personal- und Sachkosten sollen von allen Mitgliedsgemeinden gleichermaßen getragen werden. Dies ist Inhalt der Vereinbarung, die der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 32/17 bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung bestätigte.
Anschließend beschloss der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 33/17, ebenfalls bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung, die damit entstehenden Kosten in Höhe von 1.100 € aus den Haushaltsstellen Touristinfo (dort bereits eingeplant) und Zuweisungen und Zuschüsse für die Bauordnung zu decken.

Übertragung von Nutzungsrechten
Der neu gegründete Feuerwehrförderverein Oberoderwitz e. V. bekundete bei der Gemeinde das Interesse das Wahrzeichen der ehem. Gemeinde Oberoderwitz als ihr Vereinslogo nutzen zu wollen. Der Antrag wurde im Gemeinderat vorberaten. Mit Beschluss-Nr. 34/17 stimmte der Gemeinderat einstimmig der Übertragung der Nutzungsrechte am Wahrzeichen der ehem. Gemeinde Oberoderwitz an den Verein zu. Die Bürgermeisterin wurde gleichzeitig ermächtigt einen entsprechenden Nutzungsvertrag abzuschließen. Damit kann der Verein das Zeichen als Vereinslogo für Briefköpfe, Flyer und auf Vereinskleidung verwenden.

Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung von Vertretern im Amt
Gem. § 10 der Hauptsatzung bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin. Hierzu wurde GR Berthold als 1. Stellvertreter und GRin Renger als 2. Stellvertreterin berufen. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Gemeinderat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Gemeinde.
Für die Stellvertretung bei Verhinderung der Bürgermeisterin im Übrigen kann die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Gemeinderat einen oder mehrere Bedienstete der Gemeinde bestellen. Mit Beschluss-Nr. 35/17 erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen
          die Hauptamtsleiterin Frau Erbe zum 1. Stellvertreter
          den Bauamtsleiter Herrn Wirrig zum 2. Stellvertreter und
          die Kämmerin Frau Buder zum 3. Stellvertreter
zu bestellen.

Baumaßnahmen und Vergaben
Nach eingehender Vorberatung entschied sich der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 36/17 einstimmig dafür die Ausführung des Anbaus der geforderten Fluchttreppe in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ aus der VwV Investkraft „Modernisierung der Außenbereichsanlagen sowie Anbei einer Fluchttreppe“ als erste Teilmaßnahme bereits in diesem Jahr auszuführen. Die Errichtung eines zweiten Rettungsweges aus den Räumen im 1. OG ist eine Auflage des Landesjugendamtes. Die Kosten werden aus der Haushaltsstelle Kindergarten und Landmannsheim gedeckt.
Im nächsten Beschluss-Nr. 37/17 ermächtigte der Gemeinderat die Bürgermeisterin dazu die Bauleistungen für das Los 1 dieser Maßnahme als Teilleistung an den unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten annehmbarsten Bieter zu vergeben.

Um das langjährige Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum in Niederoderwitz im Bereich der ehem. Schweinezuchtanlage (Oberherwigsdorfer Straße) abzuschließen, stimmte der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 38/17 bei 3 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung zu die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 6.445 € zum Bau der Straße im Haushaltsplan 2018 einzustellen und zu übernehmen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.

Mit Beschluss-Nr. 39/17 beschloss der Gemeinderat einstimmig den Auftrag für die Bauvorhaben

-Instandsetzung Graben und Ablaufkanal Kirchweg, Ident.- Nr.: 20085 HW – Maßnahmeplan 2013 zum Angebotspreis in Höhe von 110.486,07 € 
-Ersatzneubau Stützmauer am Kirchweg, Ident.-Nr.: 20079 HW – Maßnahmeplan 2013 zum Angebotspreis in Höhe von 370.584,90 € an die Firma OSTEG mbH zu einem Bruttopreis in Höhe von 481.070,97 € 


als Gesamtauftrag zu vergeben.

Für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Regenwasserkanal Hintere Dorfstraße 17 bis Auslauf Landwasser“ wurde die Bürgermeisterin weiterhin mit Beschluss-Nr. 40/17 einstimmig ermächtigt den Auftrag an den Bieter mit dem technisch und wirtschaftlich annehmbarsten Angebot zu vergeben.

Im letzten Beschluss-Nr. 41/17 machte sich noch eine Verschiebung von Mitteln aus dem Ergebnis- in den Finanzhaushalt für das Bauvorhaben „Straßendeckenerneuerung Teilabschnitt Im Grunde“ erforderlich. Die außerplanmäßige Ausgabe für die Investition in Höhe von 71.000 € sowie die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 64.545 € wurde einstimmig bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den geplanten Mitteln im Ergebnishaushalt.

Informationen/Verschiedenes
Die Bürgermeisterin informierte in diesem Tagesordnungspunkt über den Stand zu folgenden Baumaßnahmen:

 Anbau Kita „Märchenland“ – In der Außenanlage sind die Pflasterarbeiten ab-geschlossen und der Rasen eingesät. Diese Woche erfolgt der Türeinbau in-nen. Danach folgen die Bodenbelagsarbeiten. Die Elektroarbeiten sind abge-schlossen, das Leiterinnenzimmer wird noch gemalt.
Bau Oberschule – Vom 10.07.-14.07. erfolgen die restlichen Schlosserarbeiten, ab 17.07. wird die Schließanlage eingebaut, bis Ende Juli sollen die Restleis-tungen bei Heizung und Sanitär beendet sein. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist bis Ende der Schulferien geplant.


Nach dem sich anschließenden nichtöffentlichen Teil, aus dem sich keine Beschlüs-se ergaben, endete die Sitzung um 22.00 Uhr. 


Letztes Update: 12.07.2012