04.07.2018

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2018


Die monatliche Sitzung des Gemeinderates fand am 04.06.2018, ab 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung erschienen 13 von 18 Gemeinderäten. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.

Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:

Zu TOP 5. Beratung und Beschlussfassung zur Ehrungsrichtlinie der Gemeinde Oderwitz
Beschluss-Nr.: 28/18

Der Gemeinderat beschließt die Ehrungsrichtlinie der Gemeinde Oderwitz in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 13 + 1 GR, Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

Zu TOP 6. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der Schöffenliste
Beschluss-Nr.: 29/18

Der Gemeinderat stimmt gemäß Abschnitt III Nr. 10 Buchstabe b) der Schöffen- und Jugendschöffen VwV der Aufnahme von Oderwitzer Bürgern entsprechend vorgelegter Vorschlagsliste zu.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 + 1 GR, Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

Ein Gemeinderat war wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt in der Zeit vom 09.07.2018 bis 17.07.2018 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Ordnungsamt, Haus I, Zimmer-Nr. 11/12, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz, während der Sprechzeiten.

Zu TOP 7. Beratung und Beschlussfassung zur Ausleihe des gemeindeeigenen Festzeltes sowie der Verkaufsstände
Beschluss-Nr.: 30/18

Der Gemeinderat beschließt für die Ausleihe gemeindeeigener Gegenstände folgende Gebühren zu erheben:

Festzelt 6 m x 7,5 m   Kostenfrei 
Festzelt 6 m x 11 mKostenfrei
Seitenteil Kostenfrei
Verkaufsstand 20 € pro Verkaufsstand und pro Wochenende bzw. 4 Tage
Auf- und Abbaudurch Verein selbst
Transport durch Verein selbst
Vergabe an:Vereine 


Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 13 + 1 GR, Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 1 GR, Stimmenthaltung: 0 GR

Zu TOP 8. Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des Lagerplatzes der Firma Domschke“
Beschluss-Nr.: 31/18

Der Gemeinderat beschließt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Lagerplatz Firma Domschke“ mit integriertem Grünordnungsplan nachfolgende Festlegungen:

  1. Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Lagerplatz Fir-ma Domschke“ mit integriertem Grünordnungsplan und die zugehörige Begründung einschließlich dem Umweltbericht (Planungsstand März 2018) wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 1 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet veröffentlichen und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen einstellen.

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11 + 1 GR, Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR Zwei Gemeinderäte waren wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Zu TOP 9. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstückes 979, Gemarkung Niederoderwitz Beschluss-Nr.: 32/18Der Gemeinderat beschließt zur Absicherung des Bauvorhabens B 178n 3. BA den Verkauf des Flurstückes 979 Gemarkung Niederoderwitz mit einer Größe von 15.300 m² zum Preis von 1,00 €/m² an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Abstimmungsergebnis:Anwesend: 13 + 1 GR, Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR Zu TOP 10. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung „Straßenbau, Teilstück Marktstraße“ Beschluss-Nr.: 33/18 Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung „Straßenbau Teilstück Marktstraße“ an die Baufirma Erd- und Tiefbau GmbH Holtendorf zu einem Bruttopreis in Höhe von 44.979,05 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 12 + 1 GR, Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0 GR, Stimmenthaltung: 0 GR Ein Gemeinderat war wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Zu TOP 11. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung „Instandsetzung Böschungsabbruch und Stützmauer Neufeldenwasser bei Bachweg 37 – 39“ Beschluss-Nr.: 34/18 Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Bauvorhaben: Instandsetzung Böschungsabbruch und Stützmauer Neufeldenwasser bei Bachweg 37 - 39 , Ident. Nr.: 20083 HW – Maßnahmeplan 2013 an die Firma L&P – Bau in Zittau zu einem Bruttopreis in Höhe von 248.346,92 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis:Anwesend: 12 + 1 GR, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 2 GR, Stimmenthaltung: 1 GR Ein Gemeinderat war wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Zu TOP 12. Informationen/ Verschiedenes Die Bürgermeisterin gibt folgende Informationen: Brücke GartenstraßeNachdem die Abnahme der Restleistungen am 29.05.2018 erfolgte, wurde die Brücke zur Nutzung freigegeben. Bachmauer Kirchweg Derzeit wird ein Stück Stützwand nach dem anderen abgerissen und schrittweise neu gebaut. Der Verlauf ist planmäßig. Brückenflügelmauer/Böschungssicherung Spitzkunnersdorfer WasserDerzeit erfolgt der Aufbau der Böschung. Auch hier verlaufen die Arbeiten planmäßig. Sperrung Oberherwigsdorfer StraßeDie Oberherwigsdorfer Straße ist im Bereich Abzweig Bachweg bis Oberherwigsdorfer Straße 20 aufgrund Trinkwasserleitungsbau vom 22.05.2018 bis voraussichtlich 02.07.2018 voll gesperrt. Einnahmen LagerfeuerDie Anfrage des GR Schädlich beantwortet die Bürgermeisterin wie folgt: Im Jahr 2017 wurden 192 Lagerfeuer und 97 Hexenfeuer gemeldet. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf 2.890 €. Die Sitzung endete nach dem sich anschließenden nichtöffentlichen Teil um 21.30 Uhr. 

 

 

 


Letztes Update: 12.07.2012