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Familienpass

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Oderwitz.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.

Die Geltungsdauer wird vom Einwohnermeldeamt festgelegt und im Familienpass vermerkt.

Anbei erhalten Sie den Link mit den Einrichtungen, die den Familienpass unterstützen.

https://www.familie.sachsen.de/familienpass.html