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Öffentliche Bekanntmachungen

Grundsteuerfestsetzung 2026

Öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuerfestsetzung der Gemeinde Oderwitz

für das Kalenderjahr 2026

I. Steuerfestsetzung

Die Grundsteuer A (330 v.H.) und B (400 v.H.) ist durch Gemeinderatsbeschluss in einer Hebesatzsatzung festgelegt. Diese ist mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft getreten.

Für alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in Verbindung mit

§ 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Diejenigen Steuerschuldner erhalten keinen Steuerbescheid für 2026.

II. Rechtsfolgen

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2026 zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.

III. Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer 2026 ist zu den Fälligkeitszeitpunkten, wie im letzten zugesandten Grundsteuerbescheid angegeben, zu entrichten. Dies ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie 15. November.

Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, wird die Gemeindeverwaltung die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz einzulegen.

Alle Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren nicht teilnehmen, werden aufgefordert, ihre Zahlungen zu den o. g. Fälligkeitsterminen auf das Konto der Gemeindeverwaltung

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

IBAN: DE05 8505 0100 3000 2147 70                     BIC: WELADED1GRL

Gläubiger-ID: DE47 ZZZ0 0000 0415 12

zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Oderwitz, den 07.01.2026

 

Cornelius Stempel                                                    
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz.

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden. 

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten. 

Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:

südlicher Teil des LK: Susann Koppelt (Tel. 03581 / 6633125, Susann.Koppelt@kreis-gr.de)

nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581 / 6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)