Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung
Am 01.01.2024 trat das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Städte und Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategischer Prozess. Ziel dieser Planung ist es zu identifizieren, inwieweit Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden können.
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in folgende Schritte:
1. Bestandsanalyse und Erfassung der Bedarfe
2. Analyse der Potentiale für die Wärmenutzung
3. Auswertung und Entwicklung von Szenarien für die mögliche, dekarbonisierte Wärmeversorgung
4. Wärmewendestrategie – Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges.
In dieser Bekanntmachung geht es um die öffentliche Auslage des Entwurfs der Kommunalen Wärme-planung für die Gemeinde Oderwitz entsprechend den Vorgaben des WPG und der Sächsischen Wär-meplanungsverordnung in den jeweils aktuell gültigen Fassungen.
Beginnend mit dem 23.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026 liegen die Dokumente in der
Gemeindeverwaltung Oderwitz
Bauamt (Haus 2, 1. OG)
Straße der Republik 54 in 02791 Oderwitz
öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr
zudem Dienstag 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr.
Die Dokumente werden außerdem auf der Homepage der Gemeinde Oderwitz unter www.oderwitz.de/aktuelles/ und auf dem Postal www.buergerbeteiligung.sachsen.de bereitgestellt.
Während des genannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an bauamt@oderwitz.de oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen sind an die Gemeindeverwaltung Oderwitz, Stichwort Wärmeplanung, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz zu richten.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Planerstellung unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an bauamt@oderwitz gesandt werden.
3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oderwitz, den 28.01.2026 |
| Verfahrensvermerk: | auszuhängen vom 04.02.2026 bis 23.02.2026 | |
|
| |||
|
| ausgehangen am: | durch: | |
|
| |||
Cornelius Stempel |
| abgenommen am: | durch: | |
Bürgermeister |
| |||
Hinweis zur Förderung:
Nebenbestimmungen
Grundsteuerfestsetzung 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteuerfestsetzung der Gemeinde Oderwitz
für das Kalenderjahr 2026
I. Steuerfestsetzung
Die Grundsteuer A (330 v.H.) und B (400 v.H.) ist durch Gemeinderatsbeschluss in einer Hebesatzsatzung festgelegt. Diese ist mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft getreten.
Für alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in Verbindung mit
§ 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Diejenigen Steuerschuldner erhalten keinen Steuerbescheid für 2026.
II. Rechtsfolgen
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2026 zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.
III. Zahlungsaufforderung
Die Grundsteuer 2026 ist zu den Fälligkeitszeitpunkten, wie im letzten zugesandten Grundsteuerbescheid angegeben, zu entrichten. Dies ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie 15. November.
Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, wird die Gemeindeverwaltung die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.
IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz einzulegen.
Alle Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren nicht teilnehmen, werden aufgefordert, ihre Zahlungen zu den o. g. Fälligkeitsterminen auf das Konto der Gemeindeverwaltung
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE05 8505 0100 3000 2147 70 BIC: WELADED1GRL
Gläubiger-ID: DE47 ZZZ0 0000 0415 12
zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Oderwitz, den 07.01.2026
Cornelius Stempel
Bürgermeister
Studie zur Zukunft des Volksbades Oderwitz
Die Gemeinde Oderwitz hat nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss 28/25 vom 23.06.2025 in 08/2025 eine Studie zur Zukunft des Volksbades Oderwitz in Auftrag gegeben.
Hintergrund der Studie ist ein in den vergangenen Jahren durch die demografische Entwicklung und die Corona-Einschränkungen verändertes Nutzerverhalten im Badbetrieb. Zudem kamen durch Veränderungen der Wasserbereitstellung und zusehends knapperer Haushaltsmittel für die Betreibung wirtschaftliche Aspekte hinzu, die eine fachlich-externe Bewertung der Freizeitanlage erfordern. Die Gemeindeverwaltung erwartet von der Studie Aussagen, wie die Betreibung künftig betriebswirtschaftlich fundiert erfolgen kann.
Die Studie wird durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) über das Förderprogramm LEADER mitfinanziert.
Die Arbeitsgemeinschaft „die STEG Stadtentwicklung GmbH und USO Ingenieure GmbH“ mit Sitzen in Dresden und Zittau werden vorzugsweise bis 31.12.2025, spätestens jedoch bis 28.02.2026 – dies ist das Ende des Förderbewilligungszeitraumes - diese Studie bearbeiten. Voraussichtlich erfolgt eine öffentliche Ergebnispräsentation im Zuge einer Gemeinderatssitzung zum Beginn des Jahres 2026.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung: Gundel Mitter, Tel.: +49 35842/22363, Email: bauamt@~@oderwitz.de
eingestellt am: 11.08.2025, Veröffentlichung auf neuer Internetseite der Gemeinde Oderwitz am: 09.01.2026
Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz.
Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.
Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.
Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:
südlicher Teil des LK: Susann Koppelt (Tel. 03581 / 6633125, Susann.Koppelt@kreis-gr.de)
nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581 / 6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)
