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>> oderwitz.deAktuelles- WahlenBundestagswahl 2025

Gruppenauskünfte vor Wahlen § 50 Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen. (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift)
Gegen die Übermittlung dieser Daten hat jeder wahlberechtigte Bürger ein Widerspruchsrecht. Dieser Widerspruch ist durch schriftliche oder persönliche Erklärung gegenüber der Meldebehörde mitzuteilen.

Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Wahlbekanntmachung

Ergebnis für die Gemeinde Oderwitz

Verkürzter Briefwahlzeitraum

Für die Briefwahl ist für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar der verkürzte Briefwahlzeitraum zu berücksichtigen. 

D.h. Sie müssen Ihre Briefwahlunterlagen schneller bei der Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist. 

Wir weisen darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen von der Gemeinde jedoch voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versendet werden können. Ein früherer Beginn wird kaum möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörde wird dann noch einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.

Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können Sie bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail beantragen, eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Sie können den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen, aber auch nachstehenden Wahlscheinantrag dafür nutzen.

Wenn Sie die Unterlagen für jemanden anderen mit abholen möchten, achten Sie bitte darauf, dass dann zwingend die Vollmacht vom Wahlberechtigten mit ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Übersenden Sie uns den Wahlscheinantrag per Post muss er frankiert sein. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet unfrankierte Wahlscheinanträge anzunehmen.

Der Wahlscheinantrag muss bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen.

Die Wahlbriefe müssen dann spätestens am Wahltage, dem 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Wahlscheinantrag

Anbei erhalten Sie den Wahlscheinantrag. Diesen können Sie ausgefüllt im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post zukommen lassen.

Wahlscheinantrag

Sollten Sie daraufhin keine Unterlagen zugesandt bekommen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Tel. 035842 223 25 oder meldeamt@oderwitz.de