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17.03.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2014


Die monatliche Sitzung des Gemeinderates fand am 03.03., um 19.00 Uhr im Sit-zungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung waren 12 von 18 Gemeinderäten sowie 7 Gäste anwesend.
Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.
Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:

Finanzen
Die Jahresrechnung sowie die Eröffnungsbilanz der Gemeinde müssen jährlich geprüft werden. Dazu wurden von entsprechenden Firmen Angebote eingeholt. Nach Prüfung der Angebote vergab der Gemeinderat den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 für 2.737 € und die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2013 sowie der Jahresabschlüsse 2013-2017 für jeweils 5.236 €/Jahr mit Beschluss-Nr. 14/14 einstimmig an die Firma Liska Treuhand GmbH aus Dresden.
Um den Jahresabschluss 2012 fertig stellen zu können, bestätigte der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 15/14Gehweges an der S 144 sowie einen Haushaltseinnahmerest für einen Hochwasserkredit. Gleichzeitig beschloss er Hausim Jahr 2012 auszubuchen.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 16/14 einstimmig die Auflösung der zweckgebundenen Rücklage Gewerbesteuer ESAG zum 31.12.2012 sowie den Ausweis der zweckgebundenen Rücklage für die DRK Kita „Märchenland“ in der Eröffnungsbilanz als Teil des Basiskapitals. Die allgemeine Rücklage wird zum 31.12.2012 voraussichtlich einen Stand in Höhe von
ca. 1,8 Mio. € ausweisen.

1. BA Landmannsheim
wurden der GeFördermittel in Aussicht gestellt. Die Gemeinde ging bei der Planung jedoch von einem geringeren Förderbetrag aus, der sich jetzt erfreulicherweise erhöhte. Damit erhöht sich auch der Gesamtbetrag. Der Gemeinderat hatte deshalb mit Beschluss-Nr. 17/14 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000 € zu bestätigen. Dies tat er bei einer Stimmenthaltung.

Hochwasser 2013
Gemäß einer Mitteilung des SMUL besteht die Möglichkeit innerhalb des im Dezember 2013 bestätigten Wiederaufbauplanes zum Hochwasser 2013 den Mehrbedarf einer Maßnahme durch Einsparungen bzw. den Wegfall anderer Maßnahmen auszugleichen. Um dabei kurzfristig reagieren zu können, ermächtigte der Gemeinderat die Bürgermeisterin mit Beschluss-Nr. 18/14 bei einer Gegenstimme innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets des im Dezember 2013 bestätigten Wiederaufbauplanes zum Hochwasser 2013 Kostenverschiebungen vorzunehmen. Der Rat ist darüber in regelmäßigen Abständen von der Bürgermeisterin zu unterrichten.
Die Fördermittelbeantragung sowie die –abrechnung der Hochwassermaßnahmen ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit und sollte als Aufgabe der Verwaltung erledigt werden. Deshalb wurde mit Beschluss-Nr. 19/14 einstimmig der Beschluss-Nr. 05/14 zur Vergabe des Auftrages zur „Planung, Koordinierung und Projektsteuerung für die Einzelmaßnahme Hochwasser 2013“ wieder aufgehoben. Der Auftrag war noch nicht vergeben.

Kauf Flurstück 1359/4, Ecke Dr.-Külz-Straße/Hofstraße
Mit der Baugenehmigung zur Erweiterung der DRK Kita „Märchenland“ erhielt die Gemeinde die Auflage fünf Parkplätze auf eigenem Flurstück zu errichten. Zum Zwecke der Errichtung dieser Parkplätze bestätigte der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 20/14 einstimmig den Kauf des Flurstücks 1359/4 der Gemarkung Niederoderwitz mit einer Größe von 1.000 m² zu einem Preis von 18,50 €/m². Die Finanzierung erfolgt zunächst aus den geplanten Kosten zur Baumaßnahme.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Spitzberg“
Durch Beschluss-Nr. 21/14 gab der Gemeinderat einstimmig einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet „Am Spitzberg“ zum Zwecke der Errichtung einer Lagerhalle mit einer Geschosshöhe von 5,90 m statt.

Verbesserung der Breitbandversorgung
Nachdem in der letzten Sitzung die Ergebnisse der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandinternetversorgung ausgewertet wurden, beschloss der Gemeinderat in dieser Sitzung mit Beschluss-Nr. 22/14 einstimmig die Umsetzung des Ausbaus in der Gemeinde Oderwitz. Dazu wurde die Bürgermeisterin beauftragt entsprechende weiter Planungsschritte auszulösen und Fördermittelanträge zu stellen.

Übernahme von Aneignungsrechten
Der Gemeinderat entschied sich in den folgenden zwei Tagesordnungspunkten dafür das Aneignungsrecht für zwei herrenlose Grundstücke im Gemeindegebiet zu erwerben. Mit der Übernahme ist die Gemeinde zwar kein Eigentümer der Grundstücke, kann aber bei Bedarf Fördermittel beantragen, um die Flurstücke in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Mit Beschluss-Nr. 23/14 bestätigte er die Übernahme des Aneignungsrechtes für die Flurstücke 250/3 und 250/5 der Gemarkung Oberoderwitz und mit Beschluss-Nr. 24/14 die Übernahme für das Flurstück 651 der Gemarkung Niederoderwitz für jeweils
1,00 € vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Bautzen.

Verschiebung von Mitteln für die Errichtung des Pumpenhauses bei der Sporthalle Niederoderwitz
Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen soll der vorhanden Schuppen bei der Sporthalle Niederoderwitz abgerissen und dafür eine abschließbare Betriebsvorrichtung in Form eines Stahlcontainers angeschafft werden. Dafür macht sich die Umbuchung sowie die Übertragung der Mittel in das Jahr 2014 notwendig. Diese bestätige der Gemeinderat einstimmig mit Beschluss-Nr. 25/14.

Informationen/Verschiedenes
Die Bürgermeisterin informierte den Gemeinderat unter anderem darüber, dass der Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2014 von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet wurde. Der Zahlungsmittelbestand gilt als gesichert und die Verschuldung liegt unter dem als kritisch anzusehenden Richtwert.

Nach der Beantwortung von Anfragen und dem sich anschließenden nichtöffentlichen Teil endete die Sitzung um 21.15 Uhr.