Bekanntmachungen der Gemeinde Oderwitz
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Steinbergblick"
Gemeindeverwaltung Oderwitz 19.07.2022
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Steinbergblick“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 den Beschluss-Nr.: 47/22 zur Umbenennung des Bebauungsplanes „Misch- und Gewerbegebiet Eurostern Oderwitz“ in Bebauungsplan „Steinbergblick“ gefasst und billigte den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbergblick“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung,
Teil B – textliche Festsetzungen und
Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 04.04.2022.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Steinbergblick“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens einem Monat und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbergblick“ mit Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 04.04.2022 liegt in der Zeit vom 27.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022
in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Haus II, Zimmer Nr.: 8, Straße der Republik 58, 02791 Oderwitz, während folgender Öffnungszeiten:
Mo 9:00 – 12:00 Uhr
Di 9:00 – 12:00 14:00 – 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 9:00 – 12:00 14:00 – 16:00 Uhr
Fr 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Erörterung öffentlich aus. Darüber hinaus sind die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie über das Internetportal der Gemeinde https://www.oderwitz.de/ einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorhaben „schriftlich oder mündlich während der Dienststunden im Gemeindeamt Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Oderwitz, den 19.07.2022
Cornelius Stempel
Bürgermeister
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Am Schützenhaus"
Gemeindeverwaltung Oderwitz 19.07.2022
Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 den Beschluss-Nr.: 54/22 zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus“ mit Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 30.06.2022 gebilligt.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Am Schützenhaus“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens einem Monat und die förmliche Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus“ mit Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 30.06.2022 liegt in der Zeit
vom 27.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022
in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Haus II, Zimmer Nr.: 8, Straße der Republik 58, 02791 Oderwitz, während folgender Öffnungszeiten:
Mo 9:00 – 12:00 Uhr
Di 9:00 – 12:00 14:00 – 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 9:00 – 12:00 14:00 – 16:00 Uhr
Fr 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Erörterung öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGesetzbuch im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie über das Internetportal der Gemeinde https://www.oderwitz.de/ einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorhaben schriftlich oder mündlich während der Dienststunden im Gemeindeamt Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Oderwitz, den 19.07.2022
Cornelius Stempel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2017
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Oderwitz
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2022 mit Beschluss-Nr.43/22 den örtlich geprüften Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Oderwitz festgestellt.
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 08.08. bis einschließlich 16.08.2022 zu folgenden Öffnungszeiten im Gemeindeamt, Kämmerei, zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Es wird um Terminvergabe unter Tel. 035842/223-90 gebeten.
Der Jahresabschluss inklusive Anlagen kann auch auf der Homepage der Gemeinde Oderwitz (www.oderwitz.de à Verwaltung à Finanzen) dauerhaft eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Görlitz
Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz.
Die Liste des Biotopverzeichnisses ist auf der Internetseite der Gemeinde Oderwitz unter öffentliche Bekanntmachungen als PDF eingestellt. Für Bürger ohne Zugang zum Internet besteht die Möglichkeit sich bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz zu informieren bzw. sich direkt an die Ansprechpartner der UNB zu wenden.
Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.
Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.
Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:
südlicher Teil des LK: Luise Lehmann (Tel. 03581/6633125, Luise.Lehmann@kreis-gr.de)
nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581/6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)
Biotopliste