07.02.2025

Kurzbericht und erläuternde Informationen über die öffentliche Ratssitzung am 03.02.2025 im Gemeindesaal der GV Oderwitz – insbesondere des Punktes 4 der Tagesordnung


Auf Grund der hohen Besucherzahl zur öffentlichen Gemeinderatssitzung und dem daraus resultierenden Umstand, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Diskussion folgen konnten, sagte der Bürgermeister eine schnelle und umfassende Information der Öffentlichkeit über den Verlauf und die Ergebnisse der Sitzung zu.

Hier soll nun ein erster „Kurzbericht“ die wichtigsten Punkte aus Sicht der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis geben, ausführlich wird dazu in der Märzausgabe der „Oderwitzer Nachrichten“ Stellung genommen.

Es soll hier vor allem um den Tagesordnungspunkt 4 „Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme und zum gemeindlichen Einvernehmen nach §36 BauGB zum immissionsschutzrechtlichen Antrag der Energie Quelle GmbH“ gehen. Denn dieser Punkt hat mit der geplanten Errichtung von 3 Windenergieanlagen (WEA) zu tun, wobei zwei der Anlagen auf Oderwitzer, eine auf Herrnhuter Flur stehen soll. Der eigentlich formale Beschluss, die Gemeinde Oderwitz sollte ja gegenüber der Genehmigungsbehörde (LK Görlitz) „nur“ Stellung zu Fragen der Löschwasserversorgung, der Zuwegungssituation sowie der Trinkwasserver- bzw. Abwasserentsorgung nehmen, wurde von Seite der Gemeinde genutzt, um allgemein über das geplante Projekt zu informieren. Hintergrund dafür war das starke öffentliche Interesse, was sich u.a. an der Gründung der „Initiative Gegenwind“ sowie lebhaften Diskussionen in den „sozialen Medien“ feststellen ließ.

In seinen einleitenden Worten vor dem besagten TOP 4 stellte der Bürgermeister klar, dass die Gemeinde Oderwitz weder Vorhabenträger (d.h. Planer und Errichter) der WEA noch die zuständige Genehmigungsbehörde ist. Der Gemeinderat konnte also nicht darüber abstimmen, ob die WEA errichtet werden oder nicht. Lediglich die Zuarbeit an den Landkreis stand am 03.02.25 zur Abstimmung.

Im Folgenden erläuterte Hr. Wehder vom Bauamt noch einmal ausführlich den Hergang des Verfahrens, um alle Anwesenden auf einen gemeinsamen Wissensstand zu bringen. Grundlage für den Antrag auf Errichtung der WEA ist der Regionalplan des Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RP), welcher seit 2015 mit Fortschreibungen erstellt worden ist. Hier war auch der Gemeinderat eingebunden (10/2015 und 11/2015) und auch die Einwohnerschaft hatte in der Folge die Möglichkeit zur Stellungnahme und zum Anmelden von Bedenken. Am 26.10.2023 wurde der Regionalplan des Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien schließlich im Sächsischen Amtsblatt veröffentlich und erhielt damit Rechtskraft. Ab diesem Zeitpunkt war nicht mehr die Frage ob, sondern höchstens wann WEA auf der Fläche errichtet werden dürfen.

Flankiert wurden die amtlichen Veröffentlichungen von Presseartikeln der Sächsischen Zeitung. Schon am 10.08.2020 veröffentlichte die SZ einen Artikel „Pläne für Windräder an der neuen B178“, damals noch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Regionalplans. Und nochmals mit Verweis auf die Auslegung des Regionalplanes am 13.07.2022 „Neues Windfeld bei Oderwitz“.

Nach den Erläuterungen durch das Bauamt gab der Bürgermeister den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Fragestellung. Diese wurde rege genutzt und auch diszipliniert durchgeführt. Viele Fragestellungen kritisierten die mangelnde Transparenz seitens der Verwaltung gegenüber diesem Thema. Der Bürgermeister versuchte darzustellen, dass die Gemeinde nur mittelbar an den Prozessen beteiligt, d.h. auf Informationen und Sachstände des Vorhabenträgers angewiesen war.

Der Bürgermeister informierte über die Arbeitstreffen im Zusammenhang mit der Errichtung der WEA (Auftaktrunde bei der Genehmigungsbehörde in 9/2023 und Arbeitstreffen bzgl. Zuwegungsfragen in 11/2024) jeweils im Gemeinderat unter Sonstiges/Verschiedenes.

Außerdem gab es noch Fragen zum konkreten Antrag, der dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlag, welche vom Bauamt nach bestem Wissen beantwortet wurden. Immer wieder musste der Bürgermeister aber auch auf die geplante Einwohnerversammlung hinweisen, um tiefergehende inhaltliche Fragestellungen (z.B. zu Gutachten, Bauart der WEA, Umweltprobleme bei Entsorgung etc.) durch den Vorhabenträger erläutert zu bekommen. Der Termin für diese Veranstaltung wird in Abstimmung mit der Stadt Herrnhut und dem Vorhabenträger zeitnah festgelegt und kommuniziert.

Nach Abschluss der Fragerunde mit den Bürgerinnen und Bürgern galt es nun, mit den Räten in die Diskussion zum eigentlichen Antrag zu kommen. GR Berthold hob nochmals den erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild durch die geplanten WEA hervor und verwies darauf, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses zum RP nichts über die technischen Details der Anlagen bekannt gewesen sei. GR Renger verwies auf die Möglichkeit der Teilnahme an Ratssitzungen und kritisierte die Art und Weise der Kommunikation im Vorfeld der Sitzung v.a. in den „sozialen Medien“. GR Domschke verwies auf die zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten für die Gemeinde Oderwitz und die sich zuspitzende Haushaltslage. Ergänzt wurde das vom Bürgermeister, der konkret über die gesetzlich festgelegten Beteiligungen der Gemeinde am Gewinn des erzeugten Stroms informierte (0,2 Cent/KWh gemäß Erneuerbaren Energiegesetz und zusätzlich 0,2 Cent/KWh laut Erneuerbare-Energien Ertragsbeteiligungsgesetz).

Vor der Beschlussfassung wurde seitens der Verwaltung nochmal auf die Folgen einer Ablehnung hingewiesen, dass der Landkreis unser fehlendes Einvernehmen dann „ersetzt“. Letztendlich wurde der Antrag im Gemeinderat dann mit 4 „Ja“- und 11 „Nein“-Stimmen abgelehnt, ein Gemeinderat war von Diskussion und Abstimmung wegen Befangenheit ausgeschlossen.

Wie geht es jetzt in der Sache weiter? Nach der Stadtratssitzung in Herrnhut am 06.02.25 werden sich die Bürgermeister beider Kommunen verständigen, in welcher Art und Weise dem Landkreis formal korrekt geantwortet werden kann. Bis zum 13.02.25 muss das erledigt sein, danach wird die Genehmigungsbehörde über den Fortgang des Antrages befinden.

Nach Verlassen des Tagesordnungspunktes ordnete der Bürgermeister eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten an, danach wurden die übrigen Tagesordnungspunkte behandelt, über deren Ergebnisse Sie sich gerne wie gewohnt im Nachrichtenblatt informieren können.


Letztes Update: 12.07.2012