21.03.2025

Hinweise zu Oster-, Hexen-, Traditions- und Lagerfeuern


In wenigen Tagen feiern wir das Osterfest und kurz darauf findet das Hexenbrennen statt. Bei vielen laufen dafür bereits die Vorbereitungen. Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Oderwitz ein paar Hinweise zusammengestellt, die dafür beachtet werden sollten.

Sollten Sie beabsichtigen auf ihrem Grundstück ein privates Oster- oder Hexenfeuer abhalten zu wollen, so unterliegt dies gewissen Bestimmungen und muss mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde Oderwitz unter Benennung eines Verantwortlichen beantragt werden. Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche, auf der das Feuer entzündet wird, muss ebenfalls vorliegen.

Diese Feuer sind mit 10,00 EUR kosten- und gebührenpflichtig.

Vorsorglich weisen wir nochmals darauf hin, dass für diese Feuer ausschließlich naturbelassene Hölzer verwendet werden dürfen. Die Verbrennung anderer Hölzer oder gar von Abfällen stellt eine Beseitigung von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen dar und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

Zum Anzünden der Feuer sind keine Brandbeschleuniger, z. B. Benzin oder Öl, zulässig. Das Holz für die Feuerstelle sollte nicht zu früh, sondern möglichst erst kurz vor dem Abbrennen aufgestapelt werden. So kann vermieden werden, dass Igel und andere Wildtiere darin Unterschlupf suchen. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen auf Nist- und Brutstätten zu untersuchen und umzuschichten. Sind Nist- und Brutstätten darin vorhanden, ist das Verbrennen ausdrücklich verboten.

Brennhaufen werden mittels Sichtkontrollen durch Mitarbeiter der Gemeinde Oderwitz überprüft. Zum Schutz der Kleinsäuger und Vögel sind die Reisighaufen einen Tag vor dem Abbrennen umzusetzen. Es wird auf die artenschutzrechtlichen Verbote gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz hingewiesen.

Des Weiteren bitten wir um Beachtung der Regelungen zum Abbrennen von offenen Feuern entsprechend der Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Ehrlich im Ordnungsamt der Gemeinde Oderwitz, Tel.: 035842 / 223-21.


Letztes Update: 12.07.2012