Ausschreibung für die Stelle als stellv. Friedensrichter
Ausschreibung
Bewerbung als stellvertretende Friedensrichterin/ stellvertretenden Friedensrichter
Ab Mai 2023 ist in der Gemeinde Oderwitz die Stelle des stellvertretenden Friedensrichters neu zu besetzen.
Das Ehrenamt des stellvertretenden Friedensrichters kann von Bürgern übernommen werden, die nach Ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sind und
- - zwischen 30 und 70 Jahre alt sind
- - im Schiedsstellenbezirk wohnen
- - die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben
- - gegenüber den Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich auftreten
- - die Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten, auch über die Amtszeit hinaus.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines protokollarischen Vergleichs zu beenden.
Die Aufgabenpalette ist sehr vielschichtig und reicht u.a. von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Die Amtszeit dauert 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Wer Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz, SG Ordnungsamt, Frau Ehrlich zu bewerben.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 032842 / 223-21.
Die Wahl der Friedensrichterin/Friedensrichter erfolgt voraussichtlich am 08.05.2023
durch den Gemeinderat. Sie ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Zittau zu bestätigen.
SG Ordnungsamt