08.12.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2016


Die regelmäßige Sitzung des Gemeinderates fand am 14.11.2016, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung erschienen alle 18 Gemeinderäte sowie 1 Gast. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.
Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2017

Mit Beschluss-Nr. 64/16 verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2017. Damit dürfen im nächsten Jahr am 09.04.; 03.12. und 10.12. Verkaufsstellen in der Gemeinde Oderwitz für die Zeit zwischen 12.00 – 18.00 Uhr öffnen.

Versicherung und Umsatzsteuer

Nach Abwägung aller Risiken beschloss der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 65/16 einstimmig keine Elementarschadenversicherung für den bei der OKV versicherten Inventar- und Gebäudebestand abzuschließen. Die gemeindlichen Objekte sind einem sehr geringen Risiko ausgesetzt, sodass hier Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

Mit dem Steuerrechtsänderungsgesetz 2015 ergeben sich auch für die öffentliche Hand Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer. Im Wesentlichen bedeutet das, dass auch die öffentliche Hand in bestimmten Bereichen künftig umsatzsteuerpflichtig wird. Das neue Recht ist zwingend ab dem 01.01.2021 anzuwenden, bis dahin hat die Gemeinde noch das Wahlrecht. Da die Gemeinde aufgrund fehlender Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen derzeit noch nicht in der Lage ist abzuwägen, welche Anwendung die günstigere ist, fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss-Nr. 66/16. Darin beauftragt er die Bürgermeisterin gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass die Gemeinde Oderwitz vorerst noch das alte Recht anwendet.

Private Nutzung von Dienstfahrzeugen

Der Gemeinderat legt mit Beschluss-Nr. 67/16 die Verfahrensweise für die private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges durch die Bürgermeisterin einstimmig wie folgt fest:

1. Dienstkraftfahrzeug ist der jeweils durch die Gemeinde genutzte PKW.
2.Das Dienstkraftfahrzeug wird grundsätzlich in serienmäßiger Ausführung beschafft und nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften ausgestattet.
3.Die private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges wird für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für die Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes gestattet.
4.Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden monatlich mit 1 % vom Bruttolistenpreis und die jeweils durchgeführten Fahrten zur Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes mit 10 % der gezahlten Aufwandsentschädigungen versteuert. Der Nutzer trägt die Steuer, für die Abführung an das Finanzamt haftet der Nutzungsgeber. 

Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird der Beschluss-Nr. 62/06 aufgehoben. Die Bürgermeisterin war bei diesem TOP von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. VwV Investkraft Die Gemeinde muss bis 15.11.2016 die vollständigen Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank für die genehmigten Maßnahmen aus dem Budget Bund einreichen. Dafür ist zwingend auch die Beifügung einer gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme erforderlich. Diese kann von der Rechtsaufsicht nur erteilt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Aufgrund der noch nicht vorhandenen Haushaltspläne für die Jahre 2017 und 2018 soll in Absprache mit der Rechtsaufsicht vorerst ein Beschluss zur Finanzierung der Eigenmittel gefasst werden. Dies tat der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 68/16 einstimmig für die Maßnahme „Modernisierung der innerörtlichen Straßenbeleuchtung“. Hierfür werden im Haushaltsjahr 2018 Gesamtkosten i.H.v. 36.000 € und darin enthaltene Eigenmittel von 9.000 € eingestellt. Mit Beschluss-Nr. 69/16 bekannte sich der Gemeinderat einhellig dazu, Gesamtkosten i.H.v. 64.000 € und darin enthaltene Eigenmittel von 16.000 € für das Vorhaben „Energetische Sanierung Haus 1 und 2 der Gemeindeverwaltung“ in den Haushalt für 2018 einzustellen. Letztlich bestätigte er auch mit Beschluss-Nr. 70/16 einstimmig die Mittel i.H.v. 80.000 € und darin enthaltene Eigenmittel von 20.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeuges im Haushaltsjahr 2017 einzustellen. Informationen/ Verschiedenes Die Bürgermeisterin informiert unter diesem TOP unter anderem über folgende Themen: Am BA 6 der Pestalozzi-Oberschule ist der Trockenbau fertig gestellt, die Malerarbeiten zu 70 % abgeschlossen. Es ist vorgesehen den BA 6 in den Winterferien 2017 zur Nutzung zu übergeben. Bei der Baumaßnahme „Erweiterung Kita Märchenland“ ist die Bodenplatte fertig und es wurde mit den Maurerarbeiten begonnen. Nichtöffentlicher Teil Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde mit Beschluss-Nr. 71/16 einstimmig einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Anschließend stimmte der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 72/16 einhellig der von der Bildungsagentur vorgeschlagenen Besetzung der Schulleiterstelle in der Pestalozzi-Oberschule zum 01.08.2017 zu. Die Sitzung endete um 21.00 Uhr.


Letztes Update: 12.07.2012