03.04.2019

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2019


Die regelmäßige Sitzung des Gemeinderates fand am 04.03., ab 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Oderwitz statt. Zur Sitzung erschienen 13 von 18 Gemeinderäten. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.

Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:

 

Finanzwesen

 

Mit Beschluss-Nr. 09/19 bestätigte der Gemeinderat einstimmig für das Haushaltsjahr über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und die Übertragung von Haushaltsmitteln.

 

Polizeiverordnung

 

Die Polizeiverordnung der Gemeinde gilt jeweils für 10 Jahre und tritt damit 2019 außer Kraft. Deshalb wurde dem Gemeinderat der Entwurf einer neuen Polizeiverordnung vorgelegt. Wesentliche Änderungen sind:

  • Einführung einer Generalklausel
  • Einarbeitung von Vorschriften zur Benutzung öffentlicher Anlagen, Sport- und Spielstätten.
  • Präzisierung der Regelungen zum Abbrennen offener Feuer (Traditions- und Lagerfeuer)
  • Redaktionelle Änderungen.

 

Der Gemeinderat verabschiedete die Polizeiverordnung einstimmig mit Beschluss-Nr. 10/19. Der gesamte Inhalt der Verordnung ist im Folgenden dieses Amtsblattes bekanntgemacht.

 

Bestellung Gleichstellungsbeauftragte

Jede Gemeinde hat einen Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird gleichzeitig die Frauenbeauftragte sein. Mit Beschluss-Nr. 11/19 wurde in dieses Amt Frau Cornelia Naumann, Sachbearbeiterin Liegenschaften in der Gemeindeverwaltung, einstimmig vom Gemeinderat bestellt.

 

Bauwesen

Bereits in der letzten Sitzung wurde darüber informiert, dass über das Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im Ländlichen Raum“ ein Antrag für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen i.H.v. 160.000 € für das Volksbad gestellt und bewilligt wurde. Mit Beschluss-Nr. 12/19 bestätigte der Gemeinderat einstimmig die Durchführung der Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020.

 

Über die Richtlinie LEADER/2014 gab es die Möglichkeit Fördermittel für die Maßnahme „Errichtung einer stationären Beregnungsanlage auf dem Rasenplatz“ zu beantragen. Die Förderung beträgt 80 % der Gesamtkosten von 25.000 €. Für die Beantragung der Fördermittel entschied sich der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 13/19 bei einer Gegenstimme. Mit der Umsetzung der Maßnahme kann die derzeit alte und äußerst uneffektive Bewässerung abgelöst werden. Die neue Anlage ist effektiver, sodass die Kosten der Bewässerung nachhaltig gesenkt werden können.

 

Die Gemeinde beabsichtigt im Rahmen eines Förderprogrammes den Vorplatz des Gemeindeamtes zu einem zentralen Informationspunkt „Oberlausitzer Umgebindehausstraße“ umzugestalten. Der Fördersatz beträgt 90 % bei geschätzten Gesamtkosten von 140.000 €. Der Gemeinderat bestätigt mit Beschluss-Nr. 14/19 einstimmig die Ausführung der Maßnahme. Weiterhin beauftragt er mit Beschluss-Nr. 15/19, ebenfalls einhellig, die Planungsleistungen für die Maßnahme an das Ingenieurbüro Drosky aus Eibau zu vergeben.

 

Informationen/Verschiedenes

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab die Bürgermeisterin folgende Informationen:

 

Im Jahr 2018 wurden 14.604 Amtsblätter verkauft. Damit erzielte die Gemeinde 3.651 € Einnahmen. Die Zahlen sind gegenüber 2017 leicht rückläufig.

Ebenfalls leicht zurückgegangen sind die Zahlen bei der Nutzung der Bücherei. Hier gab es im Jahr 2018 insgesamt 529 Nutzer, 8.194 Besucher und 29.249 Entleihungen von Medien.

 

Abschließend gab die Bürgermeisterin die Veranstaltungstermine bekannt.

 

Die Sitzung endete nach dem sich anschließenden nichtöffentlichen Teil um 22.25 Uhr.


Letztes Update: 12.07.2012