Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2018
Die letzte Sitzung des Gemeinderates in diesem Jahr fand am 03.12.2018, ab 19.00 Uhr in der Gaststätte „Sportlerheim“ in Oderwitz statt. Zur Sitzung erschienen 13 von 18 Gemeinderäten. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle.
Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen:
Zu TOP 4. Sitzungstermine für 2019
Mit Beschluss-Nr. 62/18 bestätigte der Gemeinderat die Sitzungstermine für 2019 einstimmig wie folgt:
Jeweils montags – 19.00 Uhr – am
07. Januar 01. Juli
04. Februar 02. September
04. März 07. Oktober
01. April 04. November
06. Mai 02. Dezember
03. Juni
Zu TOP 5. Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl
Am 26.05.2019 findet die Gemeinderatswahl statt. Für die Leitung der Wahl, den Beschluss über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Gemeinderat ein Wahlausschuss zu wählen. Mit Beschluss-Nr. 63/18 wird dieser einhellig wie folgt bestimmt:
Vorsitzender: Jana Erbe, Gemeindebedienstete
Stellvertreter: Bianka Ehrlich, Gemeindebedienstete
Beisitzer: Stellvertreter:
Manuela Döring, Gemeindebedienstete Jacqueline Hertrampf-Bier, Oderwitz
Dr. Karl-Heinz Erdmann, Oderwitz Sven Zschoppe, Oderwitz
Joachim Kaiser, Oderwitz Helmut Netsch, Oderwitz
Zu TOP 6. Kostenlose Bereitstellung der Oderwitzer Nachrichten
Damit der Zugang zu gemeindlichen Informationen für alle gleichermaßen möglich ist, wurde vom Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 64/18 einstimmig festgelegt ab dem 01.01.2019 die Oderwitzer Nachrichten kostenlos anzubieten. Das Amtsblatt wird in allen bisherigen Verkaufsstellen bereitliegen und als Online Ausgabe verfügbar sein.
Zu TOP 7. Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes
Mit Beschluss-Nr. 65/18 entschied sich der Gemeinderat einstimmig für die Gemeinde Oderwitz ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen.
Es soll ein Konzept entstehen, aus dem ersichtlich wird, wie Oderwitz sich in den künftigen Jahren entwickeln soll und welche konkreten Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Dieses kann nur unter der intensiven Einbeziehung aller wesentlichen Akteure und der Bürgerschaft des Ortes zielführend erarbeitet werden. Dies soll im nächsten Jahr mit Hilfe eines externen Planungsbüros erfolgen.
Zu TOP 8. Haushalt 2019
Mit Beschluss-Nr. 66/18 beschloss der Gemeinderat einhellig die Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Diese wird separat veröffentlicht.
Zu TOP 9. Außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von Fördermitteln
Mit der Diskussion um den Verkauf des Landmannsheimes wurde darüber informiert, dass erhaltene Fördermittel wegen Nichteinhaltung der Zweckbindung zurückzuzahlen sind. Dazu erhielt die Gemeinde nun den entsprechenden Bescheid. Mit Beschluss-Nr. 67/18 stimmte der Gemeinderat bei zwei Stimmenthaltungen der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 81.247,13 € für die anteilige Rückzahlung der in 2015 erhaltenden Fördermittel für die Maßnahme „Umbau und Sanierung Landmannsheim“ zu. Die Deckung erfolgt aus verschiedenen Konten, bei denen Einsparungen zu verzeichnen waren.
Zu TOP 10. Verlängerung der Verträge über die Nutzung der gemeindlichen Sporthallen mit den örtlichen Sportvereinen
Die Vereinbarung über die Zahlung von Pauschalen zur Nutzung der kommunalen Sportstätten für die ortsansässigen Vereine lief in diesem Jahr aus. Der Gemeinderat stimmte im Beschluss-Nr. 68/18 einstimmig zu die Entgelte in der bisherigen Höhe beizubehalten. Für die nächsten 3 Jahre werden demnach folgende Pauschalen erhoben:
SV 1861 Oberoderwitz 1.600,00 €/Jahr
TSV Niederoderwitz 6.300,00 €/Jahr
FSV Oderwitz 02 8.600,00 €/Jahr
Die Beträge gelten erneut für 3 Jahre und sind anhand der jeweiligen Nutzungsstunden festgesetzt. Für die Nutzung der Turnhallen werden den Sportvereinen damit weiterhin nicht die vollen Betriebskosten berechnet. Die Gemeinde übernimmt 55 % der Betriebskosten als Vereinsförderung.
Zu TOP 11. Informationen/Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte die Bürgermeisterin zu folgenden Themen:
Radverkehrskonzeption des Landkreises
Im August 2018 wurde vom Landkreis die nun fertige Konzeption veröffentlicht. Die Konzeption enthält konkrete Maßnahmen an Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen. Die Bedarfe an Radwegen sind aufgezeigt und nach Prioritäten eingeteilt.
Des Weiteren wurde unter diesem Tagesordnungspunkt ein Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks-Nr. 2668/13 im Gewerbegebiet „Spitzberg“ diskutiert.
Die Sitzung endete um 19.50 Uhr.