Aktuelles aus dem Ordnungsamt: Verunreinigungen durch Hundekot und Pferdeäpfel
In den vergangenen Wochen musste sich das Ordnungsamt wieder vermehrt mit Beschwerden, über die ständig zunehmende Verschmutzung der Grünstreifen bzw. Straßen und Gehwege durch Hundekot und Pferdeäpfel befassen.
Rechtlich ist die Sache eindeutig: als Tierhalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Pferdes / Hundes zu beseitigen.
In der Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz ist im § 5 festgelegt, dass der Tierhalter dafür zu sorgen hat, dass wenn ein Tier seine Notdurft verrichtet hat, die Verunreinigung unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen ist.
Die Vernachlässigung der Reinigungspflicht kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Abgesehen von Ordnungswidrigkeit, ist es ein Gebot der sozialen Verantwortung, sich um die Häufchen seines Tieres zu kümmern.
Diese Problematik ist nur in den Griff zu bekommen, wenn sich die Grundeinstellung der Tierhalter ändert. Ist dies auf freiwilligem Weg nicht möglich, dann muss die Gemeinde künftig noch verstärkter auf Tierhalter achten, die sich nicht an die Vorgaben halten. Diese Aufgabe ist nicht immer einfach und das Gebiet ist groß. Deshalb erfolgt die Bitte an alle Einwohnerinnen und Einwohner etwas Eigeninitiative zu entwickeln und manchmal den einen oder anderen Hundehalter bzw. Reiter selbst auf die Problematik anzusprechen.